Jägervereinigung
Spessart-Aschaffenburg e.V.

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Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Infektionskrankheit der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie zum Beispiel Fieber, Schwäche und Atemproblemen führt. Betroffene Wildschweine zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Ge-schlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von ungefähr einer Woche. Die Ansteckung von Haus- und Wildschweinen kann insbeson-dere über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und Tierkadavern (Sekrete, Blut, Sperma) erfolgen.


In Deutschland ist die ASP bislang in fünf Bundesländern (Sachsen, Brandenburg, Mecklen-burg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg) aufgetreten. Mit dem am 15.06.2024 festgestellten ASP-Ausbruch bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau ist mit Hessen das sechste Bundesland betroffen.


Den aktuellen Stand positiv getesteter Fälle in Hessen und weitere Informationen finden Sie hier:

Link zum hessischen Ministerium 


Am 09.08.2024 wurde auch in  Baden-Württemberg  die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein bestätigt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Link zum baden-württembergischen Ministerium 


Am 15.08.2024 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals der Erreger der  Afrikanischen Schweinepest bei einem Hausschweinebestand amtlich  festgestellt. Aufgrund der ASP-Fälle werden Sperrzonen um die Fundorte der positiv  beprobten Tiere ausgewiesen. In diesen wird verstärkt nach  Wildschweinkadavern gesucht.   


Den aktuellen Stand positiv getesteter Fälle in Rheinland-Pfalz und weitere Informationen finden Sie hier:

Link zum rheinland-pfälzischen Ministerium 


Damit ist das Seuchengeschehen näher an die Grenze zu Bayern gerückt und ist nun nur noch ca. 40 km von Bayern entfernt. Die Wahrscheinlichkeit einer Verschleppung nach Bayern hat sich hierdurch stark erhöht. Aus diesem Grund besteht Handlungsbedarf, um in den dem Geschehen am nächsten liegenden Gebieten eine Seuchenverschleppung möglichst frühzeitig zu erkennen. Zu diesem Gebiet zählen auch Stadt und Landkreis Aschaffenburg.


Eine Karte der Restriktionszonen finden Sie hier:

Link zu FLI-Maps


Als Ausrichter einer Gesellschaftsjagd sollten Ihre Gäste aus einem der ASP-Gebiete besonders vorsichtig sein. Hinweise dazu finden Sie in dieser Broschüre:

Link zum Bundesministerium

Notfallnummer des Veterinäramtes

Notfallnummer des Veterinäramtes

Notfallnummer des Veterinäramtes

Für krank erlegtes oder verendet aufgefundenes Schwarzwild, bei dem der begründete Verdacht auf ASP besteht, hat das Veterinäramt eine Notfallnummer eingerichtet, unter der Sie außerhalb der Geschäftszeiten einen Ansprechpartner erreichen:

06021 394 54 54 

Zum Download:

Notfallnummer des Veterinäramtes

Notfallnummer des Veterinäramtes

  • Begleitformular zur Blutprobe
  • Hinweise zur Probenahme beim Wildschwein
  • Hinweise zur Beprobung von Fallwild
  • Antrag Aufwandsentschädigung ("Abschussprämie")



Allgemeinverfügung ASP

Weitere Hinweise und Infomaterial zum Download finden Sie auf der Seite des bayerischen Umweltministeriums: 

STMUV-Bayern


Unten stehend können Sie Allgemeinverfügungen sowie Infobriefe des Veterinäramtes Aschaffenburg zum herunterladen. 



Allgemeinverfügung ASP (pdf)Herunterladen
Infobrief ASP (pdf)Herunterladen
Änderung Allgemeinverfügung - Verbringungsverbot aufgehoben (PDF)Herunterladen
Infobrief ASP Update (pdf)Herunterladen
Informationsmaterial Fallwildsuche (pdf)Herunterladen
Änderung Allgemeinverfügung - Kennzeichnung Fallwild aufgehoben (pdf)Herunterladen
Informationsschreiben ASP (pdf)Herunterladen
Änderung Allgemeinverfügung - Drückjagden (PDF)Herunterladen

Konfiskatsammelstellen

Laut o. g. Allgemeinverfügung ist der Aufbruch von Schwarzwild unschädlich zu beseitigen. Hierfür wurden in Stadt und Landkreis Aschaffenburg Möglichkeiten der kostenfreien Abgabe geschaffen.


Folgende Vorgaben sind zu beachten:


- Nur Aufbruch und Zerwirkreste von Schwarzwild

   keine Aufbrüche oder Zerwirkreste anderer Wildarten, kein Fallwild


- Abgabe in auslaufsicheren, verschlossenen Beuteln

   bspw. reißfeste Müllbeutel, verknotet oder mit Kabelbinder/ Klebeband verschlossen


- Abgabe nur zu den unten genannten Öffnungszeiten


- Nur Aufbruch von in Stadt oder Landkreis Aschaffenburg erlegtem Schwarzwild


- Eintragung in die ausgelegten Listen zur Nachverfolgung



Hier können Sie Ihre Aufbrüche abgeben:


Recyclinghof Aschaffenburg

Fürther Str. 13, 63743 Aschaffenburg

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 19:00 Uhr

Kreisbauhof Bessenbach

Frauengrund 11, 63856 Bessenbach 

Montag bis Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr


Stützpunkt Schneppenbach

Hauptstr. 104, 63825 Schöllkrippen

Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr

Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr 


Städtische Sandgrube Alzenau

Verlängerung Rodenbacher Straße

63755 Alzenau

Rund um die Uhr geöffnet


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