Der Waschbär breitet sich seit Anfang der 2000er von Hessen kommend immer weiter in Unterfranken aus. Unsere Region ist massiv von diesem Zuwanderer betroffen. In der freien Wildbahn bieten sich die Ansitzjagd an Kirrung und Luderplatz, Lock- und Reizjagd sowie die Fallenjagd als erfolgversprechend an. Um der weiteren Ausbreitung wirksam entgegen zu treten, aber auch den Beutegreiferdruck zu verringern muss die Bejagung gezielt und flächendeckend intensiv ausgeübt werden.
Befriedete Bezirke
Mehr und mehr erobern Waschbären den urbanen Bereich, dringen in Gärten, Scheunen, Lauben und teilweise bis in Wohnräume vor. Zwar ruht im befriedeten Bezirk grundsätzlich die Jagd, jedoch räumt der Gesetzgeber gewisse Ausnahmen ein:
Mit Zustimmung des Grundstückeigentümers oder Nutzungsberechtigten, ist die Fangjagd auf Haarraubwild, Wildkaninchen und Nutria im befriedeten Bezirk für den Jagdpächter erlaubt. Dies beinhaltet auch den nötigen Fangschuss bei der Verwendung von Lebendfallen. Sofern andere Jagdausübungsberechtigte (bspw. Begehungsscheininhaber) vom Revierpächter beauftragt werden sollen, muss für diese jedoch eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Aschaffenburg beantragt werden. Der Antrag kann formlos erfolgen und muss vom Pächter gestellt werden.
Voraussetzung für eine gesetzeskonforme Fangjagd ist der Nachweis der Sachkunde für selbige. Wer vor dem 01.01.2027 die Jägerprüfung abgelegt hat, muss einen entsprechenden Kurs belegen. In unserem Kursangebot werden Sie fündig: Zu den Weiterbildungen
Rechtliche Lage
Jäger-Beute-Verhältnis
Konfliktpotential mit dem Menschen


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