Der Waschbär breitet sich seit Anfang der 2000er von Hessen kommend immer weiter in Unterfranken aus. Unsere Region ist massiv von diesem Zuwanderer betroffen. In der freien Wildbahn bieten sich die Ansitzjagd an Kirrung und Luderplatz, Lock- und Reizjagd sowie die Fallenjagd als erfolgversprechend an. Um der weiteren Ausbreitung wirksam entgegen zu treten, aber auch den Beutegreiferdruck zu verringern muss die Bejagung gezielt und flächendeckend intensiv ausgeübt werden.
Befriedete Bezirke
Mehr und mehr erobern Waschbären den urbanen Bereich, dringen in Gärten, Scheunen, Lauben und teilweise bis in Wohnräume vor. Zwar ruht im befriedeten Bezirk grundsätzlich die Jagd, jedoch räumt der Gesetzgeber gewisse Ausnahmen ein:
Mit Zustimmung des Grundstückeigentümers ist die Fangjagd auf Haarraubwild oder Wildkaninchen im befriedeten Bezirk erlaubt. Das Landratsamt Aschaffenburg sieht außerdem die Möglichkeit vor, die Fangschussabgabe im befriedeten Bezirk zu genehmigen. Dies kann von den Revierpächtern formlos beantragt werden. Gegebenenfalls können Hilfspersonen (bspw. Begehungsscheininhaber) benannt werden, die dann ebenfalls die Ausnahmegenehmigung erhalten.
Voraussetzung für eine gesetzeskonforme Fangjagd ist der Nachweis der Sachkunde für selbige. Einen entsprechenden Kurs können Sie bei uns belegen: Zu den Weiterbildungen
Rechtliche Lage
Jäger-Beute-Verhältnis
Konfliktpotential mit dem Menschen
Dateien in Kürze verfügbar.